Zur potenziellen Teilnahme am Förderungsprozess von Den GründerRaum3 nachhaltig entwickeln müssen eine Immobilie bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer einige Mindestvoraussetzungen erfüllen, etwa Baugenehmigung und Kanalanschluss. Die Investitionen in die Immobilie zur Erreichung dieser Mindestanforderungen sind durch Eigenmittel der Eigentümer sicherzustellen.
Die Förderung im Rahmen des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes 2018 bezieht sich auf eine Verbesserung der Immobilie vom ursprünglichen Mindeststandard zum Status „schlüsselfertig“; das Ansuchen erfolgt durch die Immobilieneigner. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der getätigten Investitionskosten und ist mit maximal 100.000 Euro pro Projekt begrenzt.
Die Finanzierung einer nötigen Geschäfts- und Betriebsausstattung erfolgt durch den neuen Mieter. Diese können hierfür gegebenenfalls die bestehenden Fördersysteme der einzelnen Städte in Anspruch nehmen.
Auswahl der Immobilien
Die Qualität einer potentiellen Immobilie in Hinblick auf das Förderkonzept wird anhand verschiedener Kriterien bewertet, unter anderem Lage, die gute Erreichbarkeit durch den ÖPNV und Radverkehr, Größe der Liegenschaft, die Höhe der Investitionskosten sowie die Bonität des investierenden Eigentümers.
Die Auswahl der Immobilien erfolgt auf Vorschlag der Städte durch die Regionalversammlung der Obersteiermark Ost im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie. Das regionale Arbeitsprogramm Obersteiermark Ost für 2018 sah Mittel für vier Pilot-Projekte von GründerRaum3 vor. Für diesen ersten Förderzyklus wurden Projekte in den Städten Bruck an der Mur, Kapfenberg, Leoben und Mürzzuschlag ausgewählt und von der Regionalversammlung beschlossen.
Um den Zielsetzungen einer nachhaltigen und klima- und energiegerechten Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde von der Regionalversammlung beschlossen, das Projekt ab dem Jahr 2022 "Den GründerRaum3 nachhaltig entwickeln" zu benennen und neue Projekte anhand von klimagerechten Kriterien auszuwählen. Für künftige Investitionszyklen bringen die Städte der Region über die dort vorhandenen Gründerservice-Strukturen Vorschläge für passende Immobilien ein. Die erforderlichen Analysen erfolgen durch die Koordinationsstelle Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH in Abstimmung mit den regionalen BürgermeisterInnen.